Nachversicherung

Nachversicherung
Nach|ver|si|che|rung 〈f. 20
1. Erweiterung eines bestimmten Versicherungsvertrages um neue Risiken od. Erhöhung der Versicherungssumme
2. durch den Arbeitgeber nachträglich zu entrichtende Beitragszahlungen zur gesetzl. Rentenversicherung für bisher versicherungsfreie Beschäftigte

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Nach|ver|si|che|rung, die; -, -en (Versicherungsw.):
1. nachträgliche Versicherung bisher nicht versicherter Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2. Erweiterung einer bereits bestehenden Versicherung bestimmter Dinge.

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Nach|ver|si|che|rung, die; -, -en (Versicherungsw.): 1. nachträgliche Versicherung bisher nicht versicherter Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Erweiterung einer bereits bestehenden Versicherung bestimmter Dinge.

Universal-Lexikon. 2012.

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